Unsere Leistungen
Der Steuerberater ist der Interessenvertreter seines Auftraggebers. Hierfür hat er seinen Mandanten umfassend und vorausschauend zu beraten, wobei die Chancen und Risiken abzuwägen sind. Vor den Finanzämtern und Finanzgerichten muß der Steuerberater die Rechtsposition seines Auftraggebers unter Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten vertreten.
Sollte aufgrund einer fehlerhaften oder unterlassenen Beratung dem Auftraggeber ein Schaden entstehen, so ist dieser vom Steuerberater zu ersetzen; zur Erfüllung dieser Verpflichtung hat der Steuerberater eine Versicherung abzuschließen.
Zu den Berufspflichten eines Steuerberaters gehören u. a. ferner eine umfängliche Schweigepflicht, welche durch ein weitreichendes Zeugnisverweigerungsrecht ergänzt wird.
Im Rahmen dieser Interessenvertretung biete ich mit meinem qualifizierten Mitarbeiterstamm konkret insbesondere folgende Leistungen an:
Prüfen und Vertreten
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Gründungsprüfung
freiwillige Jahresabschlußprüfung
Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
Vertretung bei Finanzgerichtsprozessen und vor dem BFH
Verteidigung/Mitverteidigung in Steuerstraf- und -bußgeldverfahren
Vertretung bei Betriebsprüfungen
Treuhandtätigkeit