Unsere Leistungen

Der Steuerberater ist der Interessenvertreter seines Auftraggebers. Hierfür hat er seinen Mandanten umfassend und vorausschauend zu beraten, wobei die Chancen und Risiken abzuwägen sind. Vor den Finanzämtern und Finanzgerichten muß der Steuerberater die Rechtsposition seines Auftraggebers unter Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten vertreten.

Sollte aufgrund einer fehlerhaften oder unterlassenen Beratung dem Auftraggeber ein Schaden entstehen, so ist dieser vom Steuerberater zu ersetzen; zur Erfüllung dieser Verpflichtung hat der Steuerberater eine Versicherung abzuschließen.

Zu den Berufspflichten eines Steuerberaters gehören u. a. ferner eine umfängliche Schweigepflicht, welche durch ein weitreichendes Zeugnisverweigerungsrecht ergänzt wird.

Im Rahmen dieser Interessenvertretung biete ich mit meinem qualifizierten Mitarbeiterstamm konkret insbesondere folgende Leistungen an:

Prüfen und Vertreten

    Gründungsprüfung
    freiwillige Jahresabschlußprüfung
    Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
    Vertretung bei Finanzgerichtsprozessen und vor dem BFH
    Verteidigung/Mitverteidigung in Steuerstraf- und -bußgeldverfahren
    Vertretung bei Betriebsprüfungen
    Treuhandtätigkeit